Durch modernste, bedarfsgeführte Steuer- und Regelungstechnik helfen wir Ihnen, Ihre HLK-Anlagen im optimalen Bereich zu betreiben und damit Ihre Verbräuche zu senken.
Unsere Energiemonitoring-Lösungen unterstützen Sie dabei, Ihre Verbräuche und Lastspitzen übersichtlich im Blick zu behalten. Auch die langfristige Aufzeichnung und Auswertung von Trenddaten ist problemlos umsetzbar.
Durch innovatives Energie- und Lastmanagement versetzen wir Sie in die Lage, Ihre Energiekosten signifikant zu reduzieren. Dies gelingt beispielsweise durch:
- die Nutzung von selbsterzeugter Energie mittels PV-Anlagen
- die Reduktion von Lastspitzen mittels Batteriespeicher-Systemen
- die Verlagerung Ihrer Energienutzung auf Zeitbereiche, in denen der Bezug besonders günstig ist (börsenstromabhänge Tarife)
Schnittstellen
Wir unterstützen alle gängigen Kommunikations- und Vernetzungsstandards
So kann Ihre Gebäudeautomation systemübergreifend und herstellerunabhängig kommunizieren und interagieren. Nur so lässt sich sicherstellen, dass Ihre gebäudetechnischen Systeme nicht als unabhängige Inseln, sondern als optimiertes Gesamtsystem betrieben werden können.
KNX
ModBus TCP/RTU
BACnet TCP/RTU
M-Bus
TCP/IP
WLAN
Z-Wave
Zigbee
EnOcean
und weitere
Zur übersichtlichen Anlagenüberwachung stellen wir Ihnen unser Know-how im Bereich Gebäudeleittechnik zur Verfügung. Wir bieten Ihnen außerdem die Möglichkeit zur Fernüberwachung Ihrer Gebäude über mehrere Standorte hinweg, durch die Umsetzung einer zentralen Gebäudeleittechnik.
Auch die Raumautomation bzw. Einzelraumregelung spielt eine zunehmende Rolle beim energieeffizienten
Betrieb Ihrer Gebäude.
Durch geeignete Sensorik können wir die Gegebenheiten (Anwesenheit von Personen, Temperatur, CO2, Luftfeuchte)
in den einzelnen Räumen erfassen. Ausgehend von den erfassten Zuständen in den einzelnen Räumen und Ihren Vorgaben (bedarfsgeführt)
können die gewünschten Raumsituationen, hinsichtlich Beleuchtung, Beschattung, Beheizung und Luftqualität, hergestellt werden.
Die entsprechende Vernetzung zwischen Raumautomation und Ihren Primärregelanlagen (HLK-Anlagen) sorgt wiederum dafür, dass Ihr
Gesamtsystem bedarfsgerecht und energieeffizient betrieben wird.
Das Gebäudeenergiegesetz
Was sind die gesetzlichen Anforderungen?
Gemäß GEG §71a „Gebäudeautomation“:
„… Ein Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung der Heizungsanlage oder der kombinierten Raumheizungs- und Lüftungsanlage von mehr als 290 Kilowatt muss bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 mit einem System für die Gebäudeautomatisierung und -steuerung nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4 ausgerüstet werden. Satz 1 ist auch für ein Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung für eine Klimaanlage oder eine kombinierte Klima- und Lüftungsanlage von mehr als 290 Kilowatt anzuwenden.“
Quelle:https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__71a.htmlDabei gilt gemäß GEG §8 als „Verantwortliche“:
„(1) Für die Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes ist der Bauherr oder Eigentümer verantwortlich, soweit in diesem Gesetz nicht ausdrücklich ein anderer Verantwortlicher bezeichnet ist.“
„(2) Für die Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes sind im Rahmen ihres jeweiligen Wirkungskreises auch die Personen verantwortlich, die im Auftrag des Eigentümers oder des Bauherren bei der Errichtung oder Änderung von Gebäuden oder der Anlagentechnik in Gebäuden tätig werden.“
Quelle:https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__8.htmlDas GEG macht unter anderem verpflichtende Vorgaben zu:
- Einregelung gebäudetechnischer Anlagen zur Gewährleistung des optimalen Betriebs
- digitaler Energieüberwachungstechnik
- Gebäudeautomatisierung entsprechend dem Automatisierungsgrad B nach DIN V 18599-11: 2018-09, wie z.B.:
- automatisierte örtliche Regelung mit Kommunikation
- witterungsgeführte Regelung
- Gebäude- und Raumautomationsfunktionen
- bedarfsgeführte Einzelraumregelung mit Präsenzerfassung
- Kommunikation der Regeleinrichtungen untereinander und mit übergeordnetem Gebäudemanagementsystem
Unser Dienstleistungs-Portfolio zusammengefasst:
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